Hausbesitzer muss nackten Nachbarn akzeptieren

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Dortmund – Ein Familienvater aus Dortmund liebt seine Gartensauna und anschließende Nacktspaziergänge. Sein Nachbar will ihm das verbieten lassen. Der Prozess endet aber schon vor einem Urteil.

Mal läuft er alleine nackt über den Rasen, mal hat er Freunde bei sich, mal wälzt er sich unbekleidet im Schnee: Ein Dortmunder Familienvater genießt seine Gartensauna regelmäßig in vollen Zügen. Und das darf er auch in Zukunft tun.

Einer seiner unmittelbaren Nachbarn in der Reihenhaussiedlung wollte dem Saunafreund das nackte Abkühlen im Garten verbieten lassen – letztlich erfolglos. Am Dienstag zog er vor dem Dortmunder Landgericht in zweiter Instanz seine Unterlassungsklage gegen den 42-Jährigen zurück. In erster Instanz hatte er den Streit noch gewonnen.

„Der Anblick ist stellenweise ein echter Schock für mich“, sagte der Kläger in der Verhandlung. Bis zu vier nackte Männer hätten sich schon gleichzeitig im Garten nebenan aufgehalten.

Der Streit am Gartenzaun schwelt schon seit längerem. Und die Nackt-Spaziergänge sind wohl nicht die einzigen Knackpunkte. Im Prozess sprach der Kläger auch von falschen Pflanzabständen zur Grenze seines Grundstücks. Der Richter unterbrach ihn jedoch sofort: „Das hat an dieser Stelle überhaupt nichts zu suchen.“ Inhaltlich gehe es allein um die Abwägung der Persönlichkeits- und Eigentumsrechte des Saunabesitzers und der des Klägers.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht noch gegen den Saunafreund entschieden und ihm auferlegt, seine freizügigen Ausflüge komplett einzustellen. Außerdem solle er dafür sorgen, dass keine anderen Personen nackt über seinen Rasen laufen.

Die Berufungskammer bewertete den Fall jedoch komplett anders. Ein Garten, der von einer zwei Meter hohen Hecke umschlossen sei, sei kein öffentlicher Raum, sagte sie. Und: „Der Anblick eines nackten Mannes nebenan ist aus unserer Sicht absolut hinnehmbar.“

Der Kläger nahm nach dieser deutlichen Ansage seine Klage zurück. Richtig traurig schien der Mann aber trotzdem nicht zu sein. Der Rechtsanwalt des Saunabesitzers hatte nämlich eine gute Nachricht für ihn parat. „Sie mögen diesen Prozess vielleicht verlieren“, sagte Anwalt Andreas Eickhoff, dessen Mandat krankheitsbedingt nicht persönlich erschienen war. „Aber den Streit haben Sie gewonnen. Mein Mandant hat genug. Er wird zum Ende des Jahres ausziehen.“

Quelle: https://goo.gl/XueJkY

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